Lehre im Wintersemester 2010/2011

Veranstalter: Prof. Dr. Felix Herzog / Dr. Georgios Sotiriadis
Thema: Einführung in das Strafrecht/Kriminalwissenschaften
Art: Vorlesung mit Arbeitsgemeinschaften
Zeit & Ort: Montag 10-12 und Mittwoch von 8-10 Uhr, GW1 HS H 0070
Beschreibung: Die Veranstaltung soll eine erste Orientierung über das Phänomen “Kriminalität” und seine Verarbeitung durch das Kriminaljustizsystem bieten. Es geht im ersten Modul (bis Ende November) um die Korrektur von Medieneindrücken über Verbrechen und Strafen; Theorien über die Ursachen von Kriminalität und über die Wirkungsweise des Strafrechts; die Freiheitsstrafe und das Gefängnis als Institution. Im zweiten Modul lernen Sie nach einem Überblick zu Aufbau und Inhalt des StGB zunächst die verschiedenen Formen strafbaren Handelns und sodann die Methode der strafrechtlichen Falllösung kennen. Zu der Vorlesung wird ein abgestimmtes Lehrprogramm in Kleingruppen angeboten.. Literaturhinweise: Wessels/Beulke, Strafrecht Allgemeiner Teil, Heidelberg (C.F. Müller), 40. Auflage 2010; Kunz, Kriminologie, Stuttgart (UTB), 5. Auflage 2008

Den Ablaufplan finden Sie hier

Veranstalter: Prof. Dr. Felix Herzog
Thema: Methoden der Rechtswissenschaft
Art: Vorlesung (mit Leistungskontrollen)
Zeit & Ort: Montag 12 – 14 Uhr, GW1 HS H 0070

Die Methode einer Wissenschaft – vom griechischen Wort methodós: das Nachgehen, Verfolgen – bezeichnet das planmäßige Verfahren zur Erreichung des Erkenntniszieles der jeweiligen Wissenschaft, die bestimmte Art und Weise einer Wissenschaft, ihre Probleme zu behandeln. Dass nach einer Methode und einer Systematik, d. h. einer Ordnung der Dinge, vorgegangen wird, unterscheidet die wissenschaftliche Behandlung eines Gegenstandes vom bloßem Gerede über eine Sache. Die juristische Methode, mit Dingen umzugehen, ist den meisten Studierenden aus der schulischen Ausbildung nicht vertraut.
Juristische Methode heißt zuerst und vor allem richtiges, systematisches und verständliches Argumentieren. Hierüber gibt es aber auch Missverständnisse, die es auszuräumen gilt, z.B. zu glauben, dass juristische Entscheidungen in einem rein formallogischen Prozess der Subsumtion fernab der sozialen Realität erfolgen Die Studierenden sollen erkennen, dass juristische Entscheidungen auf Probleme der Wirklichkeit reagieren und Wirklichkeit gestalten. Sie sollen dabei zugleich erkennen, das sie Teil dieser Wirklichkeit sind, über die zu entscheiden haben. Schließlich sollen die Studierenden auch Maßstäbe für die Gerechtigkeit von juristischem Handeln und Entscheiden kennen lernen.
Literaturhinweise: Adomeit/Hähnchen, Rechtstheorie für Studenten, Heidelberg (C.F.Müller) 5. Auflage 2008; Rüthers/Fischer, Rechtstheorie, (C.H.Beck), 5. Auflage 2010

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