Lehre im Sommersemester 2010

Veranstalter: Prof. Dr. Felix Herzog
Thema: Strafrechtsschutz von Freiheit, Ehre und sexueller Selbstbestimmung
Art: Vorlesung mit SAK und SAH
Zeit & Ort: Montag 16-18 Uhr GW1 HS H 0070

Beschreibung:

Die Delikte gegen Freiheit, Ehre und sexuelle Selbstbestimmung betreffen einen Kernbereich der Identität des Opfers und können weitaus schwerere und folgenreichere Verletzungen mit sich bringen als Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit, das Eigentum und das Vermögen.
Bei den Freiheitsdelikten ist die Entscheidungsfreiheit des Opfers, sein Leben nach seinen Plänen, Vorstellungen und Zielen zu bestimmen, betroffen. Die Delikte gegen die Ehre stellen den Achtungs- und Anerkennungsanspruch einer Person in Frage, können das Ansehen ruinieren und die Existenz vernichten. Bei den Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung werden Opfer zu Objekten degradiert und können langzeitig in ihrem Vertrauen in andere Menschen und ihrer Fähigkeit, mit anderen Menschen ein erfülltes Leben zu führen, verstört werden. Das Sexualstrafrecht ist zugleich ein Bereich in dem gesellschaftliche Wertentscheidungen und Tabuisierungen in z.T. problematischer Weise (wie etwa beim Inzestverbot) kriminalpolitisch wirksam werden.
Die Veranstaltung führt in diesen Deliktsbereich unter Einbeziehung von Grundlagenwissenschaften des Strafrechts ein.
Zum Abschluss der Veranstaltung werden eine Klausur und eine Hausarbeit angeboten.

Den Veranstaltungsplan finden Sie vor Beginn der Vorlesungszeit an dieser Stelle.

Literatur: Wessels/Hettinger, Strafrecht BT 1 (neueste Auflage); für das Sexualstrafrecht : Laubenthal, Sexualstraftaten (2000) und die Kommentierung der Vorschriften im NK-StGB, 3. Auflage 2010

Veranstalter: Prof. Dr. Felix Herzog
Thema: Einführung in die Kriminalpolitik
Art: Schwerpunkt „Strafrecht und Kriminalpolitik in Europa“
Zeit & Ort: Dienstag 8-10 Uhr GW1 HS A0010

Beschreibung:

Die Veranstaltung gliedert sich in einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil. Der Allgemeine Teil wird von mir präsentiert, der Besondere Teil wird durch die Prüfungsvorleistungen der Studierenden gestaltet.

Im Allgemeinen Teil werden die Grundbegriffe und wesentlichen politisch-gesellschaftlichen Rahmenbedingungen kriminal-politischer Entwicklungen behandelt: Was ist Kriminalpolitik?; Verhältnis von Kriminalpolitik und Strafrechtsdogmatik; Verhältnis von Kriminalpolitik und allgemeiner Politik; Verhältnis von Kriminalpolitik und Medienöffentlichkeit; Perspektiven der Kriminalpolitik in Deutschland und Europa.

Im Besonderen Teil sollen exemplarisch die folgenden Felder der Kriminalpolitik vorgestellt werden:

1.) Gegen Jugendgewalt durch Verschärfung des Jugendstrafrechts?
2.) Strafrecht gegen „Killerspiele“?
3.) Müssen Frauen strafrechtlich gegen Zwangsheirat geschützt werden?
4.) Wie ist auf das Tötungsmotiv der „Ehrverletzung“ und „Blutrache“ zu reagieren?
5.) Mit welchen Mitteln sollte Steuerkriminalität bekämpft werden?
6.) Sollen „gefährliche (Sexual)-Straftäter“ „weggesperrt“ werden?
7.) Welche Mittel werden zur Bekämpfung des Terrorismus benötigt?

Für den Allgemeinen Teil wird ein Reader zum Kopieren zur Verfügung gestellt.
Für den Besonderen Teil wünsche ich mir studentische Expert(inn)en-Teams von je 2 Personen, die die Themen nach einer Vorbesprechung mit mir vorbereiten und präsentieren.