Liebe Studierende,
am 12. Oktober beginnt das Wintersemester.
Ich werde die Studierenden des 1. Semesters in das Strafrecht und die Kriminalwissenschaften einführen. Die Veranstaltung findet jeweils am Montag von 14 – 16 und am Mittwoch von 10 . 12 in HS 0070 statt.
Die Veranstaltung soll eine erste Orientierung über das Phänomen “Kriminalität” und seine Verarbeitung durch das Kriminaljustizsystem bieten. Es geht im ersten Modul (bis Ende November) um die Korrektur von Medieneindrücken und Alltagstheorien über Verbrechen und Strafen; Theorien über die Ursachen von Kriminalität und über die Wirkungsweise des Strafrechts; die Freiheitsstrafe und das Gefängnis als Institution.
Im zweiten Modul lernen Sie nach einem Überblick zu Aufbau und Inhalt des StGB zunächst die verschiedenen Formen strafbaren Handelns und sodann die Methode der strafrechtlichen Falllösung kennen. Zu der Vorlesung wird ein abgestimmtes Lehrprogramm in Kleingruppen angeboten.
Für die Studierenden des Schwerpunktes “Strafrecht und Kriminalpolitik in Europa” biete ich eine Einführung in die Kriminalpolitik jeweils am Dienstag von 10 – 12 in Raum A0010/GW 1 an.
Die Veranstaltung gliedert sich in einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil. Der Allgemeine Teil wird von mir präsentiert, der Besondere Teil wird durch die Prüfungsvorleistungen der Studierenden gestaltet.
Im Allgemeinen Teil werden die Grundbegriffe und wesentlichen politisch-gesellschaftlichen Rahmenbedingungen kriminalpolitischer Entwicklungen behandelt: Was ist Kriminalpolitik?; Verhältnis von Kriminalpolitik und Strafrechtsdogmatik; Verhältnis von Kriminalpolitik und allgemeiner Politik; Verhältnis von Kriminalpolitik und Medienöffentlichkeit; Perspektiven der Kriminalpolitik in Deutschland und Europa.
Im Besonderen Teil sollen exemplarisch die folgenden Felder der Kriminalpolitik von Ihnen vorgestellt werden:
1.) Sollte die strafrechtliche Sanktionierung von Jugendlichen und Heranwachsenden verschärft werden?
2.) Welche Gründe bestehen für die Forderung nach einer Verschärfung des Vergewaltigungstatbestandes?
3.) Warum und in welcher Weise sollte der Mordtatbestand reformiert werden?
4.) Sollte die Sterbehilfe (insbes. durch Sterbehilfeorganisationen) strafrechtlich sanktioniert werden?
5.) Sollen „gefährliche (Sexual)-Straftäter“ „weggesperrt“ werden?
6.) Welche Mittel werden zur Bekämpfung des (islamistischen) Terrorismus benötigt und welche rechtsstaatlichen Grenzen hat die Terrorismusbekämpfung?
Für den Besonderen Teil wünsche ich mir studentische Expert(inn)en-Teams von je 3 Personen, die die Themen nach einer Vorbesprechung mit mir vorbereiten und präsentieren.
Schließlich freue ich mich besonders auf ein gemeinsames Seminar mit Frau Prof. Dr. Dagmar Borchers/Institut für Philosophie über die Rechte und den Schutz von Tieren. Dieses Seminar ist für Studierende des Masterstudiengangs Koomplexes Entscheiden und der Rechtswissenschaften geöffnet.
Tierschutz als komplexes Entscheidungsproblem
Making Decisions on Animal Welfare and Animal Protection
Vorbesprechungstermin ist Freitag, der 16.10.15 12:00 – 16:00 GW1 C1070-
Obgleich die Anteilnahme/das Mitgefühl der Menschen am Schicksal von Tieren in der Geschichte immer weit verbreitet war und bis heute ist, der moralische Status und die Tieren gebührende Achtung schon in der Antike ein Gegenstand der Philosophie und religiöser Betrachtungen und Praxis waren, hat sich eine instrumentelle Kultur der Nutzung von Tieren zu Zwecken der Menschen etabliert, die zunehmend scharf kritisiert wird.
Im Mittelpunkt von Tierschutzdebatten steht der rationalistische Gedanke, dass den Tieren gegenüber jedenfalls eine Praxis geschuldet ist, die unvernünftiges Tierleid (Tierquälerei) ächtet und unvermeidbares Tierleid minimiert. Unter der Berücksichtigung dieser zwei Bedingungen wird die Nutzung und Haltung von Tieren zur Ernährung, zu wissenschaftlichen Versuchen, als Haustier und für den Sport, aber auch zu polizeilich-militärischen Zwecken als gerechtfertigt angesehen.
Tierrechts-Theorien und Tierrechtsaktivisten argumentieren dagegen, dass Tiere einen Eigenwert und eine „tierliche Persönlichkeit“ unabhängig von dem Nutzen für den Menschen haben und dass Tiere gegenüber den Menschen fundamentale Rechte verdienen, wie z.B. das Recht auf Leben, Freiheit und körperlich-seelische Unversehrtheit (Verbot der Folter). Es sei deswegen auch gerechtfertigt, Tiere militant gegen die Verletzung dieser Rechte z.B. durch Tierbefreiungsaktionen zu verteidigen.
Innerhalb der Tierrechtstheorien wird auch die Auffassung vertreten, dass das Mensch-Tier-Verhältnis in unserer aktuellen Gesellschaft, in denen Tiere gegessen, getötet und auf unterschiedliche Arten instrumentalisiert werden, Ausdruck eines Herrschafts- und Gewaltverhältnisses ist, das mit den generellen (globalen) Ausbeutungs- und Unterdrückungsverhältnissen in einem engen Zusammenhang steht.
Animal Liberation wird dabei als Teil einer allgemeinen politisch-emanzipatorischen Bewegung angesehen.
Entscheidungen darüber, ob und unter welchen Bedingungen z.B. die Massentierhaltung von Hühner oder Schweinen „genehmigungsfähig“ ist, ob Schimpansen oder Eisbären in Zoos und Zirkussen vorgeführt werden dürfen, welche Formen des Dressur im Pferdesport zulässig sind, unter welchen Voraussetzungen Tierexperimente durchgeführt werden dürfen, ob Delfine zu „Selbstmordattentätern“ gegen Schiffe dressiert werden dürfen, ob die Polizei gegen Tierbefreiungsaktionen von Versuchstieren einschreiten muss, sind damit in vielerlei Hinsicht komplexe empirisch-normative Entscheidungen.
Anhand der Lektüre ausgewählter repräsentativer Beiträge der Tierschutz- und Tierrechtsdebatte
möchten wir uns zunächst über die Grundlagen miteinander verständigen. Sodann soll an einigen Anwendungsbereichen die Grundlagendiskussion mit nationalen wie internationalen rechtlichen Regelungsrahmen sowie behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen zusammengeführt werden. Auch die Anwendungsbereiche eignen sich gut für Studierende des Studiengangs Komplexes Entscheiden.
Wir erwarten von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern folgende Seminarleistungen:
- Mündlicher Vortrag von ca. 20 Minuten.
- Mediale Unterstützung Ihres Vortrags (Power Point/Handout/Thesenpapier o.Ä.).
- Aktive Teilnahme an den Seminardiskussionen.
- Schriftliche Seminararbeit im Umfang von ca. 15 Seiten.